musikalische Früherziehung für Kinder ab 4 Jahre
€ 35,00 monatlich, Laufzeit 12 Monate mit Sonderkündigungsrecht nach 6 Monaten
Musikkarussell
€ 89,00 einmalig für 4 Unterrichtseinheiten á 30 Minuten incl. Instrument und Notenmaterial je Instrument.
€ 45,00 einmalig für 4 Unterrichtseinheiten á 15 Minuten incl. Instrument und Notenmaterial je Instrument. (für Kleinkinder)
Instumental- und Gesangsunterricht Kinder bis 24 Jahre Erwachsene ab 25 Jahre
30 Minuten wöchentlich 79,00 Euro bei 12 Monaten Mindestlaufzeit 82,95 Euro
45 Minuten wöchentlich 118,50 Euro bei 12Monaten Mindestlaufzeit 124,50 Euro
60Minuten wöchentlich 158,00 Euro bei 12 Monaten Mindestlaufzeit 165,90 Euro
Die Beträge sind monatliche Abschlagszahlungen jeweils fällig zum 1. eines jeden Monats.
10er Prepaid Karte 299,00 Euro (10 Unterrichtseinheiten á 30 Minuten)
Die Prepaid 10er Karte ermöglicht eine individuelle Terminabsprache mit dem Dozenten.
Sie sind an keine festen Termine gebunden.
Die Karte hat eine Gültigkeit von 6 Monaten, ist nicht übertragbar und es findet auch keine Rückerstattung für nicht in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten statt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Musikschule Schöttke
§ 1 – Anzahl Unterrichtseinheiten
Die Anzahl der Unterrichtseinheiten richtet sich nach den jährlichen gesetzlichen Schultagen (36 Wochen) gemäß der
Ferienordnung, sowie den kirchlichen und gesetzlichen Feiertagen des Landes NRW.
§ 2 – Unterrichtsort
1. In der Regel findet der Unterricht in den Räumen der Musikschule Schöttke statt.
2. Kann der Unterricht aus Gründen der Höheren Gewalt oder infolge behördlicher oder gesetzlicher Anordnung bzw
Regelung (z.B. wegen einer Pandemie) nicht in den vereinbarten Räumlichkeiten bei gleichzeitiger räumlicher
Anwesenheit von Dozent*In und Schüler*In (Präsenzunterricht) erbracht werden, ist die Musikschule berechtigt, nach
rechtzeitiger vorheriger Ankündigung zu den bisher vereinbarten Unterrichtsbeiträgen den Unterricht zu den
vereinbarten Unterrichtszeiten online per Live-Videoübertragung zu erbringen. Die eigenen Kosten der OnlineÜbertragung
trägt jede Partei selbst. Sollte der/die Schüler*In nicht über die technischen Voraussetzungen für einen
Unterricht per Live-Videoübertragung verfügen, werden die nicht in Anspruch genommenen Unterrichtseinheiten
nachgeholt bzw, wenn nich anders möglich, erstattet.
Höhere Gewalt im Sinne dieser Regelung ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und
unbeherrschbares außergewöhnliches Ereignis, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw.
abgewendet werden kann (z.B. Blitzschlag, Erdbeben, Pandemie, Naturkatastrophen wie z.B. Erdbeben,
Überschwemmungen, Unwetter, aber auch niederer Zufall wie Aufruhr, Blockade, Boykott, Brand, Bürgerkrieg,
Embargo, Geiselnahmen, Krieg, Revolution, Streiks, Terrorismus).
§ 3 – Unterrichtsbeiträge
1. Die Beiträge sind monatliche Abschläge auf die Laufzeit von 12 Monaten (siehe § 1 )gerechnet.
2. Die Beiträge sind monatlich im voraus zahlbar. Die Zahlung erfolgt durch Lastschrift zum 1. des Monats bzw. am
darauf folgenden Werktag.
3. Im Falle einer unbegründeten Rücklastschrift werden die uns von der Bank berechneten Rücklastschriftgebühren
berechnet.
4. Eine jährliche Beitragserhöhung von max. 3 % auf den Monatsbeitrag behält sich die Schulleitung vor.
Im Falle einer Anpassung der Mehrwertsteuer wird diese auf die Unterrichtsgebühr umgelegt.
In diesen Fällen ist das Sonderkündigungsrecht außer Kraft gesetzt.
§ 4 – Kopierlizenzgebühr
Für alle Unterrichte fällt die Gebühr für eine Kopierlizenz in Höhe von monatlich 1,00 € an. Die Gebühr wird im Rahmen
eines Kopierlizenzvertrages mit der VG-Musikedition an die GEMA entrichtet und wird monatlich pro Schüler (nicht
Fachbelegung) erhoben. Ausgenommen sind Schüler der musikalischen Früherziehung
§ 5 – Unterrichtsfreie Zeiten
An den gesetzlichen, kirchlichen Feiertagen, Rosenmontag, Weiberfastnacht sowie in den Ferienzeiten des Landes NRW
findet kein Unterricht statt.
§ 6 – Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Die Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate mit einen Sonderkündigungsrecht nach 3 Monaten
Eine Kündigung muss spätestens einen Monat vor Ende der Laufzeit schriftlich (Brief,Email) erfolgen.
Wird der Unterricht nicht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit um weitere 9 Monate.
Nach 12 Monaten verlängert sich die Laufzeit unbefristet um jeweils einen weiteren Monat und kann dann mit einer Frist
von 30 Tagen zum Monatsende des Folgemonats gekündigt werden.
§ 7 – Organisatorische Neuregelungen
Die Schulleitung behält sich Neuregelungen in Bezug auf Unterricht und Organisation, wie z.B. die Zusammenlegung
oder Auflösung von Kursen, Terminänderungen, Einsatz einer anderen Lehrkraft sowie Tarifanpassung bei
Veränderung der Gruppenteilnehmerzahl jederzeit vor.
§ 8 – Haftung und Hausordnung
1. Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Kinderwagen,
Fahrräder sowie Wertgegenstände, Geld und Instrumente wird keine Haftung übernommen.
2. Fahrräder, Roller, Spielzeug, Speisen und Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgebracht werden.
§ 9 – Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Änderungsvorbehalt
Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung
nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische
Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der
geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird
Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung
in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.
© Musikschule Schöttke, 41236 Mönchengladbach, Gartenstr. 139. Alle Rechte vorbehalten. Stand: 01.03.2024
©Copyright. Alle Rechte vorbehalten.
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